Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 9. Oktober 2026. Anbieter der Software Foundation ist Lucien Spies, Kilianstraße 39, 67373 Dudenhofen („Foundation“, „wir“). Bestellung, Abrechnung und Zahlung wickelt NanoCorp als Verkäufer im eigenen Namen ab (Merchant of Record); die Rechnung stellt NanoCorp aus. Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; auf Verbraucher im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung.

1. Leistungen

Foundation ist eine Software für die eigene Buchführung des Nutzers: Der Agent liest eingereichte Belege (Rechnungen, Kassenbelege, Fahr- und Parktickets als PDF, JPG, PNG oder WEBP) aus und erstellt daraus Buchungsvorschläge — Konto und Gegenkonto, Steuerschlüssel, Beträge exakt so, wie der Beleg sie ausweist, und zu jeder Buchung die angewandte Rechtsgrundlage in einem Satz. Erkennt Foundation einen Sachverhalt als unsicher, bleibt die Buchung als „Unsicher“ offen und Foundation stellt eine Rückfrage, statt einen Vorschlag zu raten. Vorschläge können Fehler enthalten; deshalb prüfen Sie jeden Vorschlag vor der Freigabe.

Bestätigte Buchungen exportiert Foundation als Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF, CSV) im gewählten Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04). Dafür sind die Berater- und Mandantennummer anzugeben.

Foundation leistet keine Hilfe in Steuersachen im Sinne der §§ 1, 2 StBerG und erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG. Buchungsvorschläge sind Vorschläge: Die Freigabe jeder Buchung, der Abschluss, Steuererklärungen und die Erklärungen gegenüber Finanzbehörden bleiben beim Nutzer bzw. dessen Steuerberater.

2. Vertragsschluss und Ablauf

Der Vertrag kommt über die Anmeldeseite zustande: Anmeldung mit dem eigenen Konto, Auswahl eines Plans, Freigabe des Bezahlvorgangs. Der Nutzungsvertrag beginnt mit der Bestätigung der Zahlung durch den Zahlungsanbieter.

3. Kostenlose Probebuchung

Vor einem Abo können ohne Konto drei Belege kostenlos und unverbindlich getestet werden. Damit entsteht kein Vertrag und keine Zahlungspflicht. Die Ergebnisse der Probe dienen der Anschauung; sie begründen keine Zusage über die spätere Behandlung gleichartiger Fälle.

4. Laufzeit und Kündigung

Das Abo läuft jeweils einen Abrechnungszeitraum von einem Monat ab Vertragsbeginn und verlängert sich, bis es gekündigt wird. Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, ohne Begründung: in der Anwendung unter Einstellungen → „Abo verwalten oder kündigen“ oder in Textform an foundation@nanocorp.app. Nach Wirksamwerden der Kündigung endet die Abrechnung; bestätigte Buchungen und Exporte bleiben 30 Tage herunterladbar. Die Löschung Ihrer Daten können Sie jederzeit per E-Mail an foundation@nanocorp.app verlangen.

5. Pläne, Preise und Zahlung

Die Pläne umfassen je Kalendermonat bis zu 100 Belege (Solo), 300 Belege (Standard) oder 1.000 Belege (Plus). Listenpreise: 49 EUR, 99 EUR und 229 EUR netto im Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Entgelt ist zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.

Zur Einführung zahlen die ersten Kunden dauerhaft den halben Listenpreis (Solo 24,50 EUR, Standard 49,50 EUR, Plus 114,50 EUR netto im Monat). Dieser Einführungspreis gilt, solange das Abo ununterbrochen besteht, auch bei einem Wechsel des Plans. Preisänderungen nach Abschnitt 7 betreffen ihn nicht; er entfällt, wenn das Abo endet.

Den Plan können Sie zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wechseln. Ab dem nächsten Zeitraum gilt der Preis des neuen Plans (bei bestehendem Einführungspreis jeweils dessen halber Listenpreis des neuen Plans).

6. Mitwirkungspflichten des Nutzers

Die Qualität der Buchungsvorschläge hängt von den eingereichten Belegen ab. Der Nutzer reicht vollständige, lesbare und echte Belege ein, gibt zutreffende Angaben zu seinem Unternehmen (Kontenrahmen, Berater- und Mandantennummer für den DATEV-Export, Besonderheiten wie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) und prüft jeden Vorschlag vor der Freigabe. Offene „Unsicher“-Buchungen klärt der Nutzer oder sein Steuerberater. Der Nutzer wahrt die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten für seine Belege (z. B. Anlass und Teilnehmerkreis bei Bewirtungen); Foundation ersetzt diese Pflichten nicht. Foundation ist kein Archiv für die Aufbewahrung nach § 147 AO; Originalbelege bewahrt der Nutzer selbst auf.

7. Verfügbarkeit und Änderungen

Wir entwickeln Foundation laufend weiter. Wartungsarbeiten und kurze Ausfälle sind möglich; eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit schulden wir nicht. Funktionen ändern wir nur, soweit Belege auslesen, Buchungsvorschläge erstellen und der DATEV-Export erhalten bleiben. Wesentliche Änderungen kündigen wir mindestens vier Wochen vorher an.

Preisänderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit; sie treten frühestens zum übernächsten Abrechnungszeitraum in Kraft. Ihr Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bleibt unberührt.

8. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und bei Arglist sowie nach den gesetzlichen Vorgaben bei zwingender Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz). Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Buchung gelangt erst in den Buchungsstapel, wenn Sie sie bestätigt haben. Ihre Pflicht zur Prüfung vor der Freigabe (Abschnitt 6) bleibt unberührt; ein Mitverschulden wird nach § 254 BGB berücksichtigt.

9. Datenschutz und Belege

Belegdaten verarbeiten wir nur, um Buchungsvorschläge zu erstellen, sie zu speichern und den Export bereitzustellen. Wir verkaufen sie nicht und nutzen sie nicht für Werbung. Zur Verarbeitung setzen wir Dienstleister ein (Plattform und Zahlung: NanoCorp; Auslesen der Belege: ein KI-Modell, das über NanoCorp angebunden ist); Einzelheiten regelt ergänzend die Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Nutzer Kaufmann, ist Gerichtsstand Dudenhofen (Sitz des Anbieters). Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gilt § 306 BGB.

Änderungen dieser Bedingungen teilen wir Ihnen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Sie gelten als angenommen, wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten widersprechen; auf diese Folge und auf Ihr Recht zur Kündigung bis dahin weisen wir in der Mitteilung hin. Preise und Hauptleistungen ändern sich nur nach Abschnitt 7.

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, regelt ergänzend die Datenschutzerklärung.