Google-Ads-Rechnung buchen: Konten, Umsatzsteuer und Vorsteuer
Kurz beantwortet: Werbekosten für Google Ads buchen Sie auf Konto 4600 (SKR03) bzw. 6600 (SKR04). Rechnungssteller ist die Google Ireland Limited in Dublin — und deshalb entscheidet die Rechnung über den Steuerschlüssel: Weist sie deutsche Umsatzsteuer von 19 % aus, buchen Sie mit Schlüssel 9 und ziehen die Vorsteuer voll ab. Trägt sie einen Reverse-Charge-Vermerk und keine Umsatzsteuer, greift § 13b UStG mit Schlüssel 94.
Warum die Rechnung entscheidet
Google stellt die monatliche Abrechnung über die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, aus. Welche Umsatzsteuer erscheint, hängt von der Einrichtung des Werbekontos ab. Bei vielen deutschen Geschäftskonten weist Google deutsche Umsatzsteuer von 19 % aus; andere Konten erhalten Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Beides ist möglich — die Buchung folgt dem Beleg, nicht der Erwartung. Ein Blick auf die Rechnung vor der Buchung erledigt die Frage.
Fall 1: Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer (19 %)
Steht auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer von 19 %, ist die Buchung unspektakulär — so wie jede Inlandsrechnung: Aufwandskonto brutto, die Vorsteuer wird herausgerechnet und ist voll abziehbar (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Beispiel: Monatsrechnung Google Ads über 600,00 EUR netto, 19 % USt = 114,00 EUR, brutto 714,00 EUR.
| Buchung | Konto | Gegenkonto | Betrag (EUR) | Steuerschlüssel |
|---|---|---|---|---|
| Werbekosten (brutto) | 4600 | 1600 | 714,00 | 9 |
| davon Vorsteuer | 1576 | — | 114,00 | — |
DATEV rechnet die Vorsteuer aus dem brutto gebuchten Betrag heraus. Der abziehbare Werbeaufwand beträgt 600,00 EUR. In SKR04 lauten die Konten 6600 (Werbekosten), 3300 (Verbindlichkeiten) und 1406 (Vorsteuer 19 %).
Fall 2: Rechnung ohne Umsatzsteuer, Reverse Charge
Trägt die Rechnung keinen Umsatzsteuerausweis und den Vermerk „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge, Art. 196 MwSt-Systemrichtlinie), schulden Sie die Umsatzsteuer selbst: dieselbe Summe in der Umsatzsteuervoranmeldung als geschuldete Steuer und als Vorsteuer — bei vollem Vorsteuerabzug also kostenneutral. Der Steuerschlüssel ist 94 (19 %); die selbst berechnete Steuer wird in DATEV auf die Konten 1577 und 1787 (SKR03) bzw. 1407 und 3837 (SKR04) verteilt.
Dieselbe Rechnung über 600,00 EUR ohne USt-Ausweis: Werbekosten 600,00 EUR auf 4600, selbst berechnete USt 114,00 EUR, Steuerschlüssel 94, Gegenkonto 1600. Ein ausführliches Beispiel zu dieser Buchung finden Sie im Ratgeber Reverse Charge buchen (§ 13b, Schlüssel 91/94).
Wenn ausländische Umsatzsteuer auf der Rechnung steht
Ein verbreiteter Fehler sitzt schon vor der ersten Buchung: Steht im Google-Ads-Konto keine gewerbliche Einrichtung mit deutscher Rechnungsadresse und den Steuerangaben, rechnet Google gegebenenfalls irische Umsatzsteuer von 23 % ab. Diese ist keine deutsche Vorsteuer und wird nicht abgezogen; ihre Rückholung läuft über ein Erstattungsverfahren in Irland. Lassen Sie eine solche Rechnung nicht routinemäßig buchen — die Stellschraube sitzt in den Abrechnungseinstellungen des Werbekontos.
Wo die Rechnung liegt
Die monatliche Rechnung laden Sie im Werbekonto unter „Abrechnung“ und „Dokumente“ als PDF herunter. Sie ist der Beleg für die Buchführung — eine Kreditkarten- oder Kontoabrechnung ersetzt sie nicht. Gezahlt wird in der Regel per SEPA-Lastschrift oder Karte; auf der Rechnung stehen Leistungszeitraum, Rechnungsnummer, die Angaben der Google Ireland Limited und Ihre Unternehmensangaben. Zur Prüfung gehört, dass Name und Anschrift Ihres Unternehmens stimmen und die Rechnung den Leistungszeitraum nennt (§ 14 UStG); bis 250 EUR brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV).
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Ohne Vorsteuerabzug bleibt von der Rechnung der Bruttobetrag als Aufwand stehen: 714,00 EUR auf 4600 bzw. 6600, ohne Steuerschlüssel, ohne Vorsteuerkonto. An der Vorauszahlung ändert das nichts — nur der Buchungsweg ist kürzer. Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie passt, beurteilt Ihr Steuerberater.
So geht Foundation vor: An der Rechnung von Google Ireland Limited entscheidet der USt-Ausweis über den Weg — deutsche 19 % mit Schlüssel 9, Reverse-Charge- Vermerk mit Schlüssel 94, ausländische USt bleibt offen mit Rückfrage. Die Begründung zählt die Norm dazu, und Sie geben jede Buchung frei, bevor sie in den Buchungsstapel geht.
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Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls, den Abschluss und die Erklärungen bleibt Ihr Steuerberater zuständig.
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